Lebensmittel

Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln sowie in anderen vernetzten Systemen

Die letzten Monate seit 13.März 2021 haben durch die Atemwegserkrankung COVID 19 gezeigt wie wesentlich eine genaue Rückverfolgbarkeit in Bereichen von vernetzten Systemen ist.

Diese Notwendigkeit hätte es schon in der Geschichte mehrfach gegeben. Der Dritten und bisher verheerendsten Pandemie des 21 Jahrhunderts sind einige Katastrophen vor Jahren zuvorgekommen.

  • Diethylenglykol in Lebensmitteln,
  • Katastrophen wie Tschernobyl,
  • BSE,
  • .die Dioxin-Krise,
  • „Gammelfleisch“ oder auch die Vogelgrippe – um nur einige zu nennen

Diese für den Menschen unerkennbaren gesundheitsgefährdende Ursachen, haben das Vertrauen der Verbraucher/der Verbraucherinnen in heimische Lebensmittel erschütterten.

Am 28.02.2002 gaben das europäische Parlament und der Europäische Rat neue allgemeine Grundsätze für die Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit aus. Folglich wurde auch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Österreich angepasst, welches jeden Unternehmer verpflichtet, Aufsichtsorganen Auskunft über die Herstellung, Bearbeitung, Herkunft und Abnehmer/Abnehmerinnen von Ware geben zu können.

Neben den Verordnungen der Europäischen Union 178/2002 die die Rückverfolgbarkeit definieren, sollten die Statistiken der letzten Jahre herangezogen werden, die auf unterschiedlichen Plattformen zeigen, welche Auslöser dafür verantwortlich sind.

  • Verunreinigungen durch Pestizide
  • Fehlerhafte Auszeichnungen in der Produktionsart
  • Fehlerhafte Auszeichnungen den Zertifikaten betreffend
  • Rückständen aus der Produktion

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